Aufgaben des Eichamtes
Gesetzliche Aufgaben
Nach dem Bundesgesetz über das Messwesen ist die Eichung Sache der Kantone. Geeicht werden im Handel und Verkehr benützte und bereit gehaltene Messmittel. Die Kontrolle der Angaben von Mengen und Preisen im Handel und Verkehr ist ebenfalls den Kantonen übertragen. Die Kantone überprüfen zudem regelmässig, mindestens aber alle vier Jahre die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (sog. Nachschau) und sorgen für die laufenden Kontrollen. Für Aufgaben auf dem Gebiet des Messwesens, welche die Kantone nicht vollziehen, können Eichstellen geschaffen oder Institutionen beigezogen werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Eichmeister
Die Schweiz ist zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein in 52 Eichkreise unterteilt. In jedem Eichkreis ist der zuständige Eichmeister mit folgenden Eichungen und Prüfungen betraut:
- Waagen (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen)
- Messanlagen für Flüssigkeiten (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Mengenumwerter, Milchmessanlagen)
- Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch)
- Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)
- Hohlmasse (Gefässe, Schnittholzrahmen, Fässer, Gläser mit und ohne Markierung)
- Gewichtsstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklassen)
- Statistische Prüfung industrieller Fertigpackungen am Herstellungsort
- Kontrolle der Mengenangaben und der Aufschriften auf Fertigpackungen
- Periodische Überwachung der verwendeten Messmittel
- Marktüberwachung von neuen Waagentypen
Seit Januar 2011 ist das Eichamt Thurgau erfolgreich durch das METAS auditiert.
Wir prüfen gerne für Sie im nicht gesetzlich geregelten Bereich Waagen und Gewichte z. B. für Ihre Qualitätsnachweise.
Aufgaben des Eidgenössischen Institutes für Metrologie (METAS)
- bereitet die Gesetzgebung über das Messwesen vor und sorgt für den Vollzug;
- ermittelt genügend genaue Messwerte für die Masseinheiten und sorgt für deren Weitergabe;
- prüft Messmittel sowie Mess- und Prüfverfahren und entscheidet über ihre Konformität, Zulassung und allfällige Eichung;
- berät und instruiert das Personal der kantonalen Eichämter, es erlässt Weisungen an diese Ämter und kontrolliert ihre Messmittel;
- beaufsichtigt den Gesetzesvollzug in den Kantonen.